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Betreten von nicht-freigegebenen Eisflächen bedeutet Lebensgefahr

Geschrieben am 22. Januar 2022.

Dünne Eisdecken sind nicht tragfähig. Beim Betreten von gefrorenen Seen oder Flüssen begibt man sich in große Lebensgefahr"
(Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht-Bayern)

Aufgrund der sinkenden Temperaturen warnen wir vor leichtsinnigem Betreten von Eisfläche, denn wegen der niedrigen Temperaturen verliert ein ins Eis eingebrochener Mensch innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken. "Die Ehrenamtlichen Wasserretterinnen und -retter und die Schnelleinsatzgruppen der Wasserwacht-Bayern sind rund um die Uhr für Notfälle auf dem Wasser und für Eisrettungen einsatzbereit", versichert Thomas Huber weiter.

"Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird, daher raten wir dringend zur Vorsicht. Unsere Einsatzkräfte sind aktuell mehr denn je gefordert, bayernweit auch an vielen Corona-Teststellen und Impfzentren. Mit enormer Leistungsbereitschaft stehen wir auch während der Corona-Pandemie für Sicherheit der Bevölkerung am und im Wasser", so Huber.

Im Ernstfall gilt es folgendes zu beachten:

  • Laut um Hilfe rufen.
  • In jedem Fall vermeiden, dass man unter Eis gerät.
  • So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
  • Sofort Hilfe holen über Notruf 112.
  • Die eingebrochene Person beruhigen.
  • Nur mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen die eingebrochene Person absichern.
  • Nur ans vereiste Wasser gehen, wenn man selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert ist.
  • Die eingebrochene Person an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Die Wasserwacht-Bayern und ihre Ortsgruppen geben keine Freigaben zum Betreten von Wasserflächen. Informationen gibt es bei den Behörden vor Ort wie beispielsweise den Wasserwirtschaftsämtern oder den zuständigen städischen Referaten. Diese geben das Eis offiziell frei. Dennoch geschieht das Betreten dieser Einflächen jederzeit auf eigene Gefahr.

Zur Pressemitteilung: https://go.brk.de/354659O